| Private,
berufliche und wirtschaftliche Verhältnisse werden durch immer
kompliziertere rechtliche Normierungen geprägt. Jede qualifizierte
Beratung muß daher verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen.
Gegebenenfalls müssen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht,
nationales und internationales Steuerrecht usw. sowie
betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Für einen einzelnen Berater ist es nicht möglich,
alle notwendigen Fachgebiete um-
fassend zu betreuen. Daher sieht das Beratungskonzept unserer Sozietät
den Einsatz von Fachkräften der rechtsberatenden und steuerberatenden
Berufe vor. Wir verstehen unsere Dienstleistung dabei als eine auf die
Bedürfnisse des Mandanten bezogene Vorbereitung auf rechtliche und
steuerliche Entwicklungen.
Als
unmittelbarer Ansprechpartner für den Mandanten steht immer ein Berater
im Vordergrund, der im Rahmen der Mandatsbetreuung die jeweiligen
Spezialisten für
andere Rechtsbereiche hinzuzieht und so die Betreuung aus einer Hand
gewährleistet.
Der
Einsatz weiterer qualifizierter Mitarbeiter unterhalb der Partnerebene
dient der Erarbeitung und Dokumentation des Sachverhalts, der
Vorbereitung der rechtlichen Entscheidung sowie der Entwicklung und
Darstellung der zahlenmäßigen Grundlage
der Beratung (Buchhaltung, Bilanzen, Steuererklärungen usw.).
Modernste
Büro- und Kommunikationstechnik stellt den reibungslosen
organisatorischen Ablauf des Mandats von der Aufnahme bis zur
Abrechnung sicher.
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